Gutachten

Erstellen von Nutzwertgutachten für die Schaffung von
Wohnungseigentum gemäß WEG 2002

Besuchen Sie unsere Nutzwertgutachten Homepage und erfahren Sie mehr über Parifizierungen.

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Bewertungsgutachten für Einfamilienhäuser, Wohnungen, Grundstücke und größere Liegenschaften

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Energieausweis direkt im Online Shop bestellen

Besuchen Sie unsere Energieausweis Hompage,  um mehr über Bauphysik, Förderungen, und Energieausweise zu erfahren.

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Wärmebrückenberechnungen und Simulationen

  • Wärmebrückenberechnungen 2D und 3D
  • Brechung der Oberflächentemperaturen (Mindesttemperaturen)
  • Feuchtigkeitssimulationen (Bauteilfeuchte)

Entdecken Sie Baumängel und überprüfen Sie die Luftdichtheit

Erfahren Sie mehr über den Blower Door Test sowie die Thermographie.  Überprüfen Sie die Ausführungsqualität durch eine fachkundige Auswertung der Wärmebrücken.

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Baufortschritterklärung nach BTVG

Laut Bauträgervertragsgesetz müssen bei einem Kaufvertrag nach Ratenplan die einzelnen Baufortschritte von einem Ziviltechniker abgenommen werden.

Bauzustandsgutachten laut WEG 2002

Laut dem WEG 2002 muss beim Verkauf von Wohnungseigentumsobjekten in Gebäuden, deren Baubewilligung mehr als 20 Jahre zurückliegt, ein Gutachten über den Bauzustand der allgemeinen Hausteile und über die zu erwartenden Sanierungsmaßnahmen in den nächsten 5-10 Jahren vorgelegt werden.

Wir erstellen zahlreiche solcher Gutachten, auch für größere Bauträger wie beispielsweise die BUWOG und können diese daher preisgünstig und schnell erstellen.

Beweissicherung

Bei vielen Projekten ist es sinnvoll, vor Beginn der Bauarbeiten Beweissicherungsgutachten für die Nachbarliegenschaften durchzuführen, um ungerechtfertigte Haftungsansprüche abwehren zu können und Versicherungsleistungen bewilligt zu bekommen.

Bestätigung nach § 70a der Bauordnung für Wien

In vielen Fällen ist es möglich, ein Bauverfahren nach § 70a der BO durchzuführen. Die Unterlagen werden vorweg von einem Ziviltechniker überprüft und danach eine Bestätigung ausgestellt, dass die Baupläne und Unterlagen unter Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verfasst sind. Mit dem Bau darf einen Monat nach Einreichung aller Unterlagen begonnen werden, sofern nicht die Behörde einen Einspruch in diesem Zeitraum erhebt.

Ziviltechnikergutachten für Ausnahmen nach § 69 der Bauordnung für Wien

Um eine Ausnahme nach §60 der BO einzureichen, ist ein Gutachten eines Ziviltechnikers vorzulegen. Diese Gutachten sind oft relativ komplex und erfordern ein profundes Wissen der Bauordnung.

Fertigstellungsanzeigen nach §128 der Bauordnung für Wien

Sofern  im Baubescheid nicht darauf verzichtet wurde, ist bei der Abgabe der Fertigstellungsanzeige bei Bauverfahren nach §70 und §70a ein Ziviltechnikergutachten abzugeben, in dem bestätigt wird, dass die Unterlagen komplett sind und das Bauverfahren entsprechend den genehmigten Plänen der Bauordnung für Wien erstellt wurde.